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   VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219   

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VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219 (https://dejure.org/2017,44431)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219 (https://dejure.org/2017,44431)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - AN 3 K 16.01219 (https://dejure.org/2017,44431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 3; WHG § 78 Abs. 3; BImschG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1
    Erfolglose Nachbarklage gegen Neubau eines Pferdestalls - Grenze zum Außenbereich

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen Neubau eines Pferdestalls - Grenze zum Außenbereich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1672

    Nachbarantrag eines Produzenten von medizinisch-technischen Produkten gegen einen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672).

    Ein solches erlangt der Nachbar nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung zulässig, das auf dem Nachbargrundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (BVerwG, B.v. 12.4.1994 - 4 B 152.93 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672 - juris).

    Im Übrigen wird auf die Gründe der Entscheidung des BayVGH im Rahmen der Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss der Kammer im Eilverfahren Bezug genommen (BayVGH, B.v. 23.12.2016, a.a.O., Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Ein solches erlangt der Nachbar nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung zulässig, das auf dem Nachbargrundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (BVerwG, B.v. 12.4.1994 - 4 B 152.93 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672 - juris).

    Dementsprechend ist auch das baurechtliche Rücksichtnahmegebot nicht in einem Sinne "personenbezogen", dass es in seinen Anforderungen davon abhängt, wie sich die Eigentumsverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen oder wie die gegenwärtigen Nutzer eines Grundstücks sind (BVerwG, B.v.14.2.1994 - 4 B 152/93 -, B.v. 15.7.1987 - 4 B 151/87 - juris).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zu Gute kommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris).

    Im Übrigen ist zur Bestimmung der Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des Immissionsschutzrechts (§ 3 Abs. 1 BImschG) und auf dessen materiell-rechtliche Maßstäbe (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImschG) zurückzugreifen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris; BayVGH, B.v. 3.5.2016 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Der streitgegenständliche Baugenehmigungsbescheid verletzt die Klägerin nicht in nachbarschützenden Rechten, auf die allein sich die Klägerin wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO berufen kann (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Auch ein gebietsübergreifender Abwehranspruch in Bezug auf die Art der Nutzung besteht grundsätzlich nicht (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris; BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris).

  • BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13

    Zu den Auslegungshinweisen zu Nr. 3.1 der GImRL NW 2008

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Im Außenbereich hat die Landwirtschaft grundsätzlich Vorrang, da diese Nutzung quasi durch das Baugesetzbuch geplant ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44/13 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Vielmehr kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den amtlichen Auskünften und Gutachten von Fachbehörden im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eine besondere Bedeutung zu, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht besitzen als Expertisen von privaten Fachinstituten (BayVGH, zuletzt B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zu Gute kommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris).
  • VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01165

    Ausreichende Erschließung im Hinblick auf Wasserversorgung und

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Hiergegen erhob die Stadt ... mit Schreiben vom 1. Juli 2016 Klage und beantragte, deren aufschiebende Wirkung anzuordnen (AN 3 K 16.01165, AN 3 S. 16.01164).
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1746

    Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen Pferdestall und landwirtschaftliche

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb ohne Erfolg (VGH München, B.v. 23. Dezember 2016 - 9 CS 16.1746).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01219
    Das drittschützende Rücksichtnahmegebot, das für nach § 35 BauGB zu beurteilende Vorhaben im Hinblick auf schädliche Umwelteinwirkungen als öffentlicher Belange § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthalten ist, wird zulasten des Nachbarn verletzt und gewährt diesem ein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht, wenn durch das geplante Vorhaben die Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird, also unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen überschritten wird, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris; BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01165

    Gebot der Rücksichtnahme bei Neubau eines Pferdestalles

    Hierzu wird auf das Urteil des VG Ansbach vom 26. Oktober 2017 - AN 3 K 16.01219 - hingewiesen.
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1672
    Gegen die Baugenehmigung vom 7. Juni 2016 hat die Antragstellerin am 7. Juli 2016 Klage erhoben, über die noch nicht entschieden wurde (Az.: AN 3 K 16.01219).
  • VG Ansbach, 25.07.2016 - AN 3 S 16.01218
    Mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten, der am 7. Juli 2016 beim Verwaltungsgericht Ansbach einging, ließ die Antragstellerin Klage gegen den Bescheid vom 7. Juni 2016 erheben (AN 3 K 16.01219).
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